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Verordnung

Die Ergotherapie ist eine medizinisch-therapeutische Massnahme. Sie wird ärztlich verordnet. 

Der Arzt, die Ärztin kann bei Unsicherheit bezüglich der Notwendigkeit einer Therapieaufnahme eine Abklärung verordnen. Die ergotherapeutische Behandlungen werden über die Grundversicherung der Krankenkassen oder über die Invalidenversicherung finanziert.

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